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BEK 2019 26

Einstellung Strafverfahren (einfache Körperverletzung, Drohung)

Schwyz · 2019-09-30 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren (einfache Körperverletzung, Drohung) | Einstellung Strafverfahren

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 30. September 2019BEK 2019 26MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,2.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt E.________,betreffendEinstellung Strafverfahren (einfache Körperverletzung, Drohung)(Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 23. Januar 2019, SUB 2016 26);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am 28. November 2015 kam es in der Migros des Seedammcenters zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen A.________ und C.________, wobei sich beide verletzten und gegeneinander Strafanträge wegen Körperverletzung stellten (U-act. 8.2.001, 8.2.006 f., 11.0.001 und 11.0.004). C.________ sagt aus, von hinten durch A.________ angegriffen, mit dem Tod bedroht und sofort geschlagen worden zu sein. A.________ dagegen behauptet, er habe C.________ gerufen, sich von hinten genähert und ihn an der Schulter gehalten bzw. „gepackt“, weil er ihn etwas habe fragen wollen. C.________ habe sich umgedreht, etwas geschrien und ihn an die Schläfe unter dem Auge geschlagen, worauf er sich habe verteidigen müssen (U-act. 8.2.001 S. 4 und 8.2.002 Nr. 5 und 7). Die kantonale Staatsanwaltschaft stellte mit Verfügung vom 23. Januar 2019 das Strafverfahren gegen C.________ gestützt auf

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.C.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt D.________,2.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt E.________,

betreffend

Einstellung Strafverfahren (einfache Körperverletzung, Drohung)